Über uns > Allgem. Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Allgemeines:
Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot:
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zum Angebot gehörige Zeichnungen. Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe: Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig.
2.2. Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
3. Auftragsannahme:
3.1. Der Auftrag ist angenommen. wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben, oder mit der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung beginnen.
4. Preise, Gefahrübergang:
4.1. An vertragliche vereinbarte Preise für unsere Lieferungen oder Leistungen halten wir uns gemäß der Auftragsbestätigung gebunden.
4.2. Der Versand erfolgt zu Lasten des Käufers. Die Auswahl der Versandart obliegt dem Käufer. Erhalten wir keine Versandangaben des Käufers wählen wir die jeweils günstigste Lieferform.
5. Lieferung:
5.1. Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns abgegeben bzw. bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist.
5.2. Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm Steht das Recht zu auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
5.3. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit so hat der Auftraggeber das Recht mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Wird seitens des Auftraggebers ein rechtsgültiger Vertrag gebrochen, die ordnungsgemäße Lieferung der bestellten Ware oder die Ausführung einer Leistung verhindert, so hat der Auftragnehmer das Recht die bis dahin entstandenen Kosten oder einen Pauschalersatz in Höhe von 30% der Vertragssumme für den Vertragsrücktritt geltend zu machen.
5.5. Werden ordnungsgemäße Lieferungen vom Käufer nicht angenommen, so sind wir berechtigt, die daraus entstandenen Kosten bzw. der daraus entstandene Schaden dem Käufer anzulasten.
5.6. Wird ein vom Besteller genannter Liefertermin vom Besteller mehr als 3 Tage nach hinten verschoben, sind wir berechtigt, die Faktura mit dem vereinbarten Lieferdatum auszustellen. Ein Zahlungsziel beginnt ab diesem Datum zu laufen unabhängig ob die Lieferung erfolgte oder nicht.
6. Gewährleistung:
6.1. Beanstandungen von Lieferung oder Leistungen können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Weitergehende Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzanspruchs sind in jedem Fall ausgeschlossen.
6.2. Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Fehler gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mangeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach dem zweimaligem Fehlschlagen kann der Besteller die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
6.3. Im übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, dass Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - uns gegenüber nur geltend gemacht werden können, wenn ein evtl. Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Verwendungsanleitungen unserer Vorlieferanten übernehmen wir keine Haftung.
6.4. Im Übrigen gelten die jeweils gesetzlichen Vorschriften.
6.5. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und evtl. Garantieansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen.
6.6. Lieferungen per Spedition sind auf Schäden bei Übernahme zu prüfen und auf den Lieferpapieren des Zustellers zu vermerken. Generell sollten Lieferungen mit Vorbehalt übernommen werden.
7. Zahlung, Verzug:
7.1. Soweit in einer Faktura andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge lt. den in: Angebot - Aufragsbestätigung - Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu zahlen.
7.2. Wechsel werden von uns nicht angenommen.
7.3. Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall Steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
7.4. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab ggf. vereinbartem Fälligkeitstag, Fälligkeitszinsen in gleicher Hohe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt.
7.5. Unsere Forderungen werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig. Sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt:
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor, auch wenn es sich aus Forderungen früherer Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände verfügen außer wenn diese mit anderer Bestimmung an ihn geliefert worden sind.
8.2. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
9. Vertragsbedingungen:
9.1. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.
9.2. Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.
9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Schecks ergebenden Verpflichtungen.
9.4. Als Gerichtsstand gilt das für ABC Betten-Competenz GmbH., sachlich zuständige Gericht.